Aufrufe Regionalbudgets im ländlichen Raum
Die Antragstellung für Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum wird durch themenbezogene Projektaufrufe gestartet.
Aktuell hat die Region keine Projektaufrufe zur Einreichung von Vorhaben zum Regionalbudget veröffentlicht.
Ansprechpartner
Markus Göldner
Tel.: 035241-8150 82
Archiv Aufrufe Regionalbudget
Regionalbudgets im ländlichen Raum 2023
Aufruf 03-2023-RBLoPfl - Regionalbudget für Gebietskörperschaften / Kommunen
Nr. des Aufrufs: |
03-2023-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
25. Mai 2023 |
Frist zur Einreichung: |
06. Juni 2023, 14:00 Uhr (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
9.995,33 EUR (Restbudget) |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
2.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
9.995,33 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Gebietskörperschaften / Kommunen |
Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Aufruf 01-2023-RBLoPfl - Regionalbudget für Gebietskörperschaften / Kommunen
Nr. des Aufrufs: |
01-2023-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
28. März 2023 |
Frist zur Einreichung: |
28. April 2023, 12:00 Uhr (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
100.000,00 EUR |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
2.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
16.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Gebietskörperschaften / Kommunen |
Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Aufruf 02-2023-RBLoPfl - Regionalbudget für Vereine und Kirchen
Nr. des Aufrufs: |
02-2023-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
28. März 2023 |
Frist zur Einreichung: |
28. April 2023, 12:00 Uhr (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
50.000,00 EUR |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
1.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
10.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Vereine und Kirchen
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Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Regionalbudgets im ländlichen Raum 2022
Aufruf 01-2022-RBLoPfl - Regionalbudget für Gebietskörperschaften / Kommunen
Nr. des Aufrufs: |
01-2022-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
28. April 2022 |
Frist zur Einreichung: |
31. Mai 2022 (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
100.000,00 EUR |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
2.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
16.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Gebietskörperschaften / Kommunen |
Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Aufruf 02-2022-RBLoPfl - Regionalbudget für Vereine und Kirchen
Nr. des Aufrufs: |
02-2022-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
28. April 2022 |
Frist zur Einreichung: |
31. Mai 2022 (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
50.000,00 EUR |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
1.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
10.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Vereine und Kirchen
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Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!
Aufruf 03-2022-RBLoPfl - Regionalbudget für Vereine und Kirchen
Nr. des Aufrufs: |
03-2022-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
09. Juni 2022 |
Frist zur Einreichung: |
16. Juni 2022 (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
14.872,50 EUR (Restmittel) |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
1.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
10.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Vereine und Kirchen
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Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!
Regionalbudgets im ländlichen Raum 2021
Regionalbudgets im ländlichen Raum 2021
Nr. des Aufrufs: |
01-2021-RBLoPfl |
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Datum des Aufrufs: |
30. März 2021 |
Frist zur Einreichung: |
30. April 2021 (Posteingang) |
Höhe des Budgets: |
150.000,00 EUR |
Fördersatz: 80 % |
(anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Mindestzuschuss: |
2.000 EUR |
Höchstzuschuss: |
16.000 EUR |
Antragsteller / Letztempfänger: |
Gebietskörperschaften / Kommunen |
Einzureichen bei: |
Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich) Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege | Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch info@lommatzscher-pflege.de |
Inhalt des Aufrufs: Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt. Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.
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Alle Informationen erhalten Sie im Aufruf!
Regionalbudgets im ländlichen Raum 2020
Regionalbudgets im ländlichen Raum 2020
Hier finden Sie die Unterlagen zur Abrechnung Ihrer Projektvorhaben im Rahmen des Regionalbudgets: