Handlungsfeld: 6 - Natur und Umwelt

Maßnahmeschwerpunkt: 6b - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung

Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung
Maßnahme: 6b.1 - Rückbau orts- und ....
Gegenstand der Förderung:
  • In besonders relevanten Einzelfällen soll der Rückbau von baulichen Anlagen, ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden.
  • Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
  • 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen

  • max. Förderhöhe: 20.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) sind im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.

Tel. 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.

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