Handlungsfeld: 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt: 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme: 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft
Gegenstand der Förderung:
- Mit dieser Maßnahme soll es möglich sein, auch größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen.
- Damit wird nicht nur die Eigennutzung unter 5a. 1 unterstützt, sondern auch im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung eröffnet.
- Beispielsweise gilt das auch für Wohneinheiten für Familienangehörige.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 150.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
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