Schriftgröße 100%

Kontrast: 100%

Handlungsfeld: 5 - Wohnen

Maßnahmeschwerpunkt: 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahme: 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft

Maßnahme: 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft
Maßnahme: 5a.2 - „Besondere Wohnformen“....

Gegenstand der Förderung:

  • Mit dieser Maßnahme soll es möglich sein, auch größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen.
  • Damit wird nicht nur die Eigennutzung unter 5a. 1 unterstützt, sondern auch im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung eröffnet.
  • Beispielsweise gilt das auch für Wohneinheiten für Familienangehörige.

Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:

  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
  • 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen

  • max. Förderhöhe: 150.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Förderfähig sind investive Vorhaben.

Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:

  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
  • Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
  • Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

 

Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: