Handlungsfeld: 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt: 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme: 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
Gegenstand der Förderung:
- bauliche Aufwertung und Um- oder Wiedernutzung von Bausubstanz zu Wohnzwecken
- Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 50.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) sind im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.
Tel. 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.