Handlungsfeld: 4 - Bilden
Maßnahmeschwerpunkt: 4b - Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
Maßnahme: 4b.1 - Nicht-investive Bildungsangebote
Gegenstand der Förderung:
- Neben den investiven Vorhaben unter 4a.1 soll in dieser Maßnahme über nicht-investive Vorhaben das außerschulische Bildungsangebot verbessert werden.
- Das Spektrum der inhaltlichen Ausrichtung ist dabei breit und wird nicht vorgegeben, jedoch werden über die Auswahlkriterien Schwerpunkte gesetzt insbesondere zum Querschnittsziel ökologische Nachhaltigkeit.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- max Förderhöhe: 10.000 Euro
- Förderfähig sind nicht-investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
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