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Handlungsfeld: 4 - Bilden

Maßnahmeschwerpunkt: 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)

Maßnahme: 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur

Maßnahme: 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur
Maßnahme: 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer ...

Gegenstand der Förderung:

  • Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen
  • Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:

  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv

  • max Förderhöhe: 200.000 Euro
  • Förderfähig sind investive Vorhaben.

Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:

  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
  • Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
  • Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: