Handlungsfeld: 3 - Tourismus und Naherholung
Maßnahmeschwerpunkt: 3a - Entwicklung landtouristischer Angebote
Maßnahme: 3a.2 - Projektmanagement Naherholung
Gegenstand der Förderung:
- Naherholungskonzeption der Region bildet die Grundlage.
- Zur Umsetzung der Maßnahmen unter 3a.1 aber auch für die weiteren Bausteine der Konzeption ist ein Projektmanagement dringend erforderlich, welches als Vorhaben der LAG vorgesehen ist.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- max Förderhöhe: 500.000 Euro
- Förderfähig sind nicht-investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
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