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Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität

Maßnahmeschwerpunkt: 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung

Maßnahme: 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“

Maßnahme: 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Maßnahme: 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“

Gegenstand der Förderung:

  • Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen, Erneuerung Beleuchtung energieeffizient etc.

nicht förderfähig:

  • Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:

  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv

  • max. Förderhöhe: 200.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Förderfähig sind investive Vorhaben.

Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:

  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
  • Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
  • Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

 

Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: