Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt: 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Maßnahme: 1f.1 - Qualifizierungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Gegenstand der Förderung:
- Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen, Erneuerung Beleuchtung energieeffizient etc.
nicht förderfähig:
- Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- max. Förderhöhe: 200.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
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