Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt: 1e - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Maßnahme: 1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Gegenstand der Förderung:
- Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, in begründeten Einzelfällen können auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung, aber ohne Denkmalstatus gefördert werden.
- förderfähig sind investive Maßnahmen
nicht förderfähig:
- Objekte der Wohnnutzung werden in dieser Maßnahme nicht gefördert, stattdessen im HF 5 "Wohnen"
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 50.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) sind im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
- Information zu Einheitskosten Gebäude (SEK) erhalten Sie hier („Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten Gebäude (SEK) ermittelt.“)
- Kurzinfo Einheitskosten Gebäude erhalten Sie hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.
Tel. 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.