Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt: 1d - Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Maßnahme: 1d.2 - Innen und Außendarstellung der Region
Gegenstand der Förderung:
- Weiterentwicklung regionaler Identität nach Außen und Innen, insbesondere auch eine verstärkte Image- und Kooperationsbildung unter Bezugnahme auf die Potentiale einer historischen Kulturlandschaft als einem wesentlichen Faktor für die Identifikation und Verbundenheit mit der Region.
- Fördergegenstand kann dabei die gesamte Breite traditioneller aber auch innovativer Medien und Produkte sein. (Marketingmaßnahmen,...)
Hinweis FRL/2023: Modernisierung beweglicher Gegenstände, soweit hiermit eine Weiterentwicklung verbunden ist, die den Zielen der LES dient (bloße Reparaturen, Instandhaltungen oder Aufbereitungen ohne Weiterentwicklung sind ausgeschlossen),
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 20.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
- die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
- den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
- die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
- Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
- Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Sie haben Fragen oder benötigen ausführliche Informationen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung: