Handlungsfeld: 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt: 1d - Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Maßnahme: 1d.1 - Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Gegenstand der Förderung:
- investive Projekte: Aufwertung vorhandener Objekte des sozialen Miteinander
- zum Beispiel: Aufwertung Vereinsheim,
- Aufwertung Dorfgemeinschaftshaus - nicht investive Projekte: bürgerschaftliches Engegament
- Vernetzung von touristischen Initiativen
- neues Angebot von Vereinen und zur Gewinnung neuer Mitglieder
- Integrationsprojekte
Hinweis FRL/2023: Modernisierung beweglicher Gegenstände, soweit hiermit eine Weiterentwicklung verbunden ist, die den Zielen der LES dient (bloße Reparaturen, Instandhaltungen oder Aufbereitungen ohne Weiterentwicklung sind ausgeschlossen),
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
- 80% - Kommune
- 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
- 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv
- 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
- max. Förderhöhe: 30.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben
- Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.
Tel. 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.