Voraussetzungen

Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:

Erste Checkliste für Ihr Vorhaben!

Beratung mit Regionalmanagement Lommatzscher Pflege
Ihr Projekt wird im LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege umgesetzt.
Ihr Projekt darf nicht begonnen sein, das heißt keine Aufträge erteilt, Verträge abgeschlossen oder Arbeiten durchgeführt.
Projektstart:  

Nach einem positiven Beschluss des Entscheidungsgremiums ist der Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen (sog. Quittung des Programms „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“ = Eingangsbestätigung zum Förderantrag).

Ihr Projekt lässt sich in das Handlungsfeld und die aufgerufene Maßnahme einordnen.
Ihr Projekt wird mit Vorhabenbeschreibung und allen erforderlichen Unterlagen eingereicht.
Die Finanzierung für Ihr Projekt erscheint gesichert.
Eine Bewertung der Projektvorschläge kann nur auf Grundlage von
plausiblen Unterlagen erfolgen.

Ihr Projekt wird mit Vorhabenbeschreibung und allen erforderlichen Unterlagen eingereicht.
 (Projekttasche - Hinweise zur Bearbeitung Ihres Projektvorschlags/Vorhaben)

Die Auswahl des Projektvorschlags/Vorhabens durch das Entscheidungsgremium
stellt keine Förderzusage dar. Die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
Zuwendungen unter 5.000 Euro werden zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht gewährt.
Das Antragsverfahren ist kosten - und gebührenfrei. /
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ablauf Projektverfahren
Ablauf Projektverfahren

Verfahrensablauf

Darstellung im Bild rechts. Weitere Informationen in der LEADER-Entwicklungsstrategie im Kapitel 6 Projektauswahl.

hier geht es zum Verfahrensablauf

Kohärenzkriterien (Mindestkriterien)

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP– SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER–Förderkulisse ist gegeben.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
  • Mehrwertprüfung - Rankingkriterien
    (In den jeweiligen Antragsunterlagen für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben enthalten!)
    Im Bereich Wohnen gibt es ein zusätzliches Kohärenzkriterium:
  • Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein.

In der LEADER-Entwicklungsstrategie im Kapitel 6 Projektauswahl.

hier geht es zu den Kohärenz- und Rankingkriterien

Ausprägung Mehrwert-/Rankingkriterien

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