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LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege

Fahrplan für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 steht!

Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzt der Freistaat Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip. Der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. hat dabei zusammen mit dem Deutschen Institut für Stadt und Raum e.V. und vielen regionalen Akteurinnen und Akteuren für die Förderperiode 2023 – 2027 eine neue LEADER-Entwicklungsstrategie erarbeitet. Bereits im Juni 2022 haben wir uns mit Abgabe der  Entwicklungsstrategie um den erneuten Status als LEADER-Gebiet ab 2023 beworben.

NUN IST ES GESCHAFFT!

Am 01. März 2023 erhielten wir durch den Sächsischen Staatsminister für Regionalentwicklung, Herrn Thomas Schmidt, die Anerkennung als LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege und im feierlichen Rahmen die Urkunde dazu überreicht.

Ein Schwerpunkt der sächsischen Strukturpolitik ist auch in dieser Förderperiode der ländliche Raum. Für die Lommatzscher Pflege stehen dafür knapp 6 Mio. € bis 2027 zur Verfügung, welche sich in sieben Handlungsfelder aufteilen. Im Fokus wird das Thema Naherholung stehen.

Die Rahmenbedingungen für die zukünftige Förderperiode wurden somit geschaffen. Ein genauer Zeitpunkt wann Projekte eingereicht werden können, wurde noch nicht definiert. Sobald dafür die Weichen gestellt sind, werden wir darüber natürlich umgehend informieren.

Die Aktuelle LEADER-Entwicklungsstrategie erhalten Sie hier: LEADER-Entwicklungsstrategie

Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.

Tel. 035241-815080
Email: info@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.

Die Erstellung dieser LEADER-Entwicklungsstrategie wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Was ist LEADER?

Quelle: Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.