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wichtige Hinweise aus der LES und der Förderrichtlinie LEADER:

  • Das Antragsverfahren ist kosten - und gebührenfrei für den Antragsteller!
  • Eine Bewertung der Anträge kann nur auf Grundlage von vollständigen Unterlagen erfolgen.
  • Erst nach der Bewertung im Entscheidungsgremium kann der Antrag bei der Bewilligungsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden.
  • Die Auswahl des Vorhabens/Projektes durch das Entscheidungsgremium stellt keine Förderzusage dar. Die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben/Projekte bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
  • Nach- und Ergänzungsbewilligungen sind ausgeschlossen.

Kohärenz- und Rankingkriterien

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Hinweis zur Ausprägung (Rankingkriterien)

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