wichtige Hinweise aus der LES und der Förderrichtlinie LEADER:
- Das Antragsverfahren ist kosten - und gebührenfrei für den Antragsteller!
- Eine Bewertung der Anträge kann nur auf Grundlage von vollständigen Unterlagen erfolgen.
- Erst nach der Bewertung im Entscheidungsgremium kann der Antrag bei der Bewilligungsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden.
- Die Auswahl des Vorhabens/Projektes durch das Entscheidungsgremium stellt keine Förderzusage dar. Die Entscheidung trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben/Projekte bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
- Nach- und Ergänzungsbewilligungen sind ausgeschlossen.