M 7.2 Sicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes

Gegenstand der Förderung:

  • Überwiegend wird zur Umsetzung im Bereich des Handlungsfelds und des strategischen Ziels die Fachförderung mit der Richtlinie „Natürliches Erbe“ wirken, die Option von Flächenerwerb im Rahmen der LES soll aber genutzt werden um darauf aufbauend weitere Maßnahmen (v.a. der Fachförderung) folgen zu lassen.
  • Bei Vorhaben, die der Richtlinie NE/2014 zuordenbar sind, gelten anstelle der u.g. Festlegungen grundsätzlich die Konditionen zur Höhe der Förderung einschließlich der Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten der RL NE/2014.

Zuwendungsempfänger:

  • Private Vorhabensträger & Vereine
  • Unternehmen
  • Kommune

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 90% Private Vorhabensträger & Vereine
  • Fördersatz: 50% Unternehmen
  • Fördersatz: 80% Kommune
  • max. Förderhöhe: 20.000 Euro

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege

 

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