M 7.1 Sensibilisierungs- und Modellprojekte in der Landwirtschaft
Gegenstand der Förderung:
- naturschutzbezogene Entwicklung des Agrarraumes, ohne die Landwirtschaft zu beeinträchtigen
- Landwirtschaftliches Kompetenzzentrum
Zuwendungsempfänger:
- Private Vorhabensträger & Vereine
- Unternehmen
- Kommune & LAG
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 90% Private Vorhabensträger & Vereine
- Fördersatz: 50% Unternehmen
- Fördersatz: 80% Kommune & LAG
- max. Förderhöhe: 20.000 Euro
„Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege