M 2.3 Entwicklung, Etablierung und Sicherung von Angeboten zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

Gegenstand der Förderung:

  • Maßnahmen, die einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen beitragen
  • Beispielsweise sind Vorhaben förderfähig, die über eine Bündelung von Angeboten, ggf. auch interkommunal, eine Effektivierung oder Angebotsverbesserung erreichen.

Zuwendungsempfänger:

  • Kommunale Vorhabensträger

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Kohärenzkriterien
  • Mehrwert-Kriterien

Umfang und Höhe der Zuwendung:

  • Fördersatz: 80% Kommunale Vorhabensträger
  • max. Förderhöhe: 50.000 Euro
    Hinweis: „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.
    Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier

 

wichtige Unterlagen!

 

Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.

Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm

 

Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege

 

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