M 1.4 Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Gegenstand der Förderung:
- Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, in begründeten Einzelfällen können auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung, aber ohne Denkmalstatus gefördert werden.
- Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Fachförderung erhalten.
- In diesem Maßnahmebereich geht es auch um Objekte, die nicht der Wohnnutzung dienen.
- Pro Objekt ist nur eine Fördermaßnahme möglich.
Zuwendungsempfänger:
- Private Vorhabensträger, Vereine & Kirchen
- Kommunale Vorhabensträger
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 40% Private Vorhabensträger, Vereine & Kirchen
- Fördersatz: 40% Kommunale Vorhabensträger
- max. Förderhöhe: 100.000 Euro
Hinweis: „Die förderfähigen Ausgaben für die Bauleistungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt.“
Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK) erhalten Sie hier
nicht förderfähig:
- Gefördert werden sollen nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Fachförderung erhalten.
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan, der Ausgabenzusammenstellung, der Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis SEK und die Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis SEK, erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege