Projekt-Aufrufe 2023 mit Frist zur Einreichung 9. November 2023

Datum des Aufrufe: | 23. August 2023 |
Frist zur Einreichung: | 9. November 2023 (Posteingang schriftlich [&] digital) |
Auswahlentscheidung: |
6. Dezember 2023 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! (Menü: Förderung/aktuelle Förderaufrufe/Termin Vorhabenauswahl) |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf: |
Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Nr. des Aufrufs | 01-2023-1d.1 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Maßnahme | 1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 30.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 90.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Fördergegenstand sind die Aufwertung vorhandener Objekte des sozialen Miteinanders (bspw. Vereinsheime) sowie nicht-bauliche Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement fördern (bspw. Integrationsprojekte oder neue Angebote von Vereinen).
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben
Nr. des Aufrufs | 02-2023-1d.2 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Maßnahme | 1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen die gesamte Breite traditioneller, aber auch innovativer Medien und Produkte gefördert werden soll. (bspw. Marketingmaßnahmen, Flyer, digitale Medien, Internetseite, APP, Chroniken, Veranstaltungsplanung, etc.)
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
Nr. des Aufrufs | 03-2023-1e.1 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1e - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität |
Maßnahme | 1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, es können aber auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung ohne Denkmalstatus gefördert werden. Objekte der Wohnnutzung werden in dieser Maßnahme nicht gefördert, stattdessen im Handlungsfeld Wohnen.
Ziele: - Sicherung und Weiterentwicklung der Ortsbilder
- Sicherung, Aufwertung und Betonung der bauhistorischen und kulturlandschaftlichen Qualitäten der Lommatzscher Pflege
Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.
Nr. des Aufrufs | 04-2023-1f.2 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung |
Maßnahme | 1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen Konzeptionelle Grundlagen im Vordergrund stehen:
- Erstellung von Dorfumbauplanungen und Machbarkeitsstudien
- Konzeptionelle Grundlagen für lebenswerte und attraktive Orte unter den Rahmenbedingungen des demografischen Wandels zu schaffen.
Zuwendungsfähig sind nicht investive Vorhaben.
Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 5. Wohnen
Nr. des Aufrufs | 05-2023-5a.1 |
Handlungsfeld | 5 - Wohnen |
Maßnahmeschwerpunkt | 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote |
Maßnahme | 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 250.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.
Förderfähig sind investive Vorhaben.