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Projekt-Aufrufe 2023 mit Frist zur Einreichung 9. November 2023

Projekt-Aufruf mit Frist zur Einreichung 9.11.2023
Projekt-Aufruf 2023
Datum des Aufrufe: 23. August 2023
Frist zur Einreichung: 9. November 2023 (Posteingang schriftlich [&] digital)
Auswahlentscheidung:
6. Dezember 2023 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! (Menü: Förderung/aktuelle Förderaufrufe/Termin Vorhabenauswahl)
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege (LES)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität

 

Projekt-Aufruf 01-2023-1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Nr. des Aufrufs 01-2023-1d.1
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Maßnahme 1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 30.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 90.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
1d.1 - Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

Inhalt des Aufrufs:

Fördergegenstand sind die Aufwertung vorhandener Objekte des sozialen Miteinanders (bspw. Vereinsheime) sowie nicht-bauliche Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement fördern (bspw. Integrationsprojekte oder neue Angebote von Vereinen).

Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben

Projekt-Aufruf 02-2023-1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region
Nr. des Aufrufs 02-2023-1d.2
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1d- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Maßnahme 1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region
1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen die gesamte Breite traditioneller, aber auch innovativer Medien und Produkte gefördert werden soll. (bspw. Marketingmaßnahmen, Flyer, digitale Medien, Internetseite, APP, Chroniken, Veranstaltungsplanung, etc.)

Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

Projekt-Aufruf 03-2023-1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Nr. des Aufrufs 03-2023-1e.1
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1e - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
Maßnahme 1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

Inhalt des Aufrufs:

Der Fokus soll auf Objekten mit Status „Denkmal“ liegen, es können aber auch Objekte mit besonderer bauhistorischer Bedeutung ohne Denkmalstatus gefördert werden. Objekte der Wohnnutzung werden in dieser Maßnahme nicht gefördert, stattdessen im Handlungsfeld Wohnen.

Ziele: - Sicherung und Weiterentwicklung der Ortsbilder
         - Sicherung, Aufwertung und Betonung der bauhistorischen und kulturlandschaftlichen Qualitäten der Lommatzscher Pflege

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

Projekt-Aufruf 04-2023-1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte
Nr. des Aufrufs 04-2023-1f.2
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1f - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- und Entsorgung
Maßnahme 1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte
1f.2 - Machbarkeitsstudien, Dorfumbauplanungen, Konzepte

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen Konzeptionelle Grundlagen im Vordergrund stehen:
- Erstellung von Dorfumbauplanungen und Machbarkeitsstudien
- Konzeptionelle Grundlagen für lebenswerte und attraktive Orte unter den Rahmenbedingungen des demografischen Wandels zu schaffen.

Zuwendungsfähig sind nicht investive Vorhaben.

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 5. Wohnen

 

Projekt-Aufruf 05-2023-5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
Nr. des Aufrufs 05-2023-5a.1
Handlungsfeld 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 250.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

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5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein. Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.

Förderfähig sind investive Vorhaben.