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Projekt-Aufrufe 2024 mit Frist zur Einreichung 25. März 2024

Projekt-Aufruf mit Frist zur Einreichung 22.03.2024
Projekt-Aufruf 2024
Datum des Aufrufe: 9. Januar 2024
Frist zur Einreichung: 25. März 2024 (Posteingang digital und schriftlich)
Auswahlentscheidung:
15. Mai 2024 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! (Menü: Förderung/aktuelle Förderaufrufe/Termin Vorhabenauswahl)
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie Lommatzscher Pflege (LES)

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit

 

Projekt-Aufruf 01-2024-2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Nr. des Aufrufs 01-2024-2a.1
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt 2a- Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung

Inhalt des Aufrufs:

  • Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen.
  • In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig.
  • Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
  • Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung.
Projekt-Aufruf 02-2024-2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen
Nr. des Aufrufs 02-2024-2a.2
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt 2a- Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 25.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 100.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen
2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen

Inhalt des Aufrufs:

  • Förderung von Ausstattungen für Gewerbetreibende
  • Innerhalb der Maßnahme sind auch Werbemaßnahmen förderfähig.
  • Wie auch in der Maßnahme 2a.1 soll mit den aufgestellten Kriterien eine Auswahl erfolgen, die besonders wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung.
  • Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
  • Förderfähig sind investive und nicht investive Vorhaben.

 

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt

 

Projekt-Aufruf 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung
Nr. des Aufrufs 03-2024-6b.1
Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt
Maßnahmeschwerpunkt 6b - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
Maßnahme 6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung

Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung
6b.1 - Rückbau orts- und landschaftsbildstörender Gebäude inkl. Begrünung

Inhalt des Aufrufs:

In besonders relevanten Einzelfällen soll der Rückbau von baulichen Anlagen, ungenutzter und ortsbildstörender Gebäude gefördert werden. Ausgenommen von der Förderung sind Denkmalobjekte, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Denkmalbehörde vor. Damit soll die Voraussetzung für eine nachfolgende ökologische Aufwertung geschaffen werden.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

Projekt-Aufruf 6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Nr. des Aufrufs 04-2024-6c.1
Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt
Maßnahmeschwerpunkt 6c - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Maßnahme 6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der
Siedlungsbereiche
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% invenstiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit

               

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Inhalt des Aufrufs:

Als Fördergegenstand sollen die Eigenarten der Kulturlandschaft der Lommatzscher Pflege mit dieser Maßnahme erhalten und weiter attraktiv gestaltet und aufgewertet werden. Neben dem ökologischen Wert (Schutz, Pflege und Vernetzung vorhandener Biotope und Arten) stehen Wiederherstellung oder Aufwertung landschaftstypischer Elemente im Fokus.

Förderfähig sind investive Vorhaben.