Projekt-Aufruf LEADER - Frist 23. Juli 2026
| Datum des Aufrufes: | 22. Mai 2026 |
| Frist zur Einreichung: | 23. Juli 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden. |
| Auswahlentscheidung: |
3. September 2026 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben! |
| Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
| Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
| wichtiger Hinweis: |
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:
| Nr. des Aufrufs | 31-2026-3a.1 |
| Handlungsfeld | 3 - Tourismus und Naherholung |
| Maßnahmeschwerpunkt | 3a - Entwicklung landtouristischer Angebote |
| Maßnahme | 3a.1 - Ergänzung Naherholungsnetz |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune |
| Max. Förderhöhe: Kommune |
200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Grundlage dieser Maßnahme ist die Naherholungskonzeption der Region. Angestrebt wird die Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebotsstruktur. Dazu gehören beispielsweise:
- bauliche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit,
- lokale Besucherlenkung und Information, zur Schaffung und zum Ausbau der touristischen
Wegestruktur,
- Themenwege zur Präsentation lokalen und regionalen Brauchtums,
- besondere Spielplätze, zur Integration lokaler Wertschöpfungsketten in touristische Angebote
- Schauwerkstätten und Schlechtwetterangebote.
Die Schaffung neuer Gebäude ist in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind oder keine funktional geeignete bauliche Anlage nutzbar ist.
Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

