Projekt-Aufruf LEADER - Frist 23. Juli 2026

Datum des Aufrufes: 22. Mai 2026
Frist zur Einreichung: 23. Juli 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
3. September 2026 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Bitte stimmen Sie Ihr Projekt vorab mit dem Regionalmanagement ab.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung wird empfohlen, bevor der Projektvorschlag ausgefüllt und eingereicht wird.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Nur so kann das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege die Realisierbarkeit des Vorhabens angemessen bewerten.
  • Sofern geforderte entscheidungsrelevante Unterlagen fehlen, kann das Vorhaben nicht angemessen bewertet und muss u.U. abgelehnt werden.
  • Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt in der Regel nicht.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Nr. des Aufrufs 31-2026-3a.1
Handlungsfeld 3 - Tourismus und Naherholung
Maßnahmeschwerpunkt 3a - Entwicklung landtouristischer Angebote
Maßnahme 3a.1 - Ergänzung Naherholungsnetz
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
Max. Förderhöhe:
Kommune
200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 3a.1 - Ergänzung Naherholungsnetz

Inhalt des Aufrufs:

Grundlage dieser Maßnahme ist die Naherholungskonzeption der Region. Angestrebt wird die Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebotsstruktur. Dazu gehören beispielsweise:
- bauliche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit,
- lokale Besucherlenkung und Information, zur Schaffung und zum Ausbau der touristischen
Wegestruktur,
- Themenwege zur Präsentation lokalen und regionalen Brauchtums,
- besondere Spielplätze, zur Integration lokaler Wertschöpfungsketten in touristische Angebote
- Schauwerkstätten und Schlechtwetterangebote.
Die Schaffung neuer Gebäude ist in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind oder keine funktional geeignete bauliche Anlage nutzbar ist.

Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

 

   

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

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