Schriftgröße 100%

Kontrast: 100%

Förderung der Akteure 2022 - bis 28.02. beantragen!

 

Auch für das Jahr 2022 hat der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (FöHK) wieder die kleine Vereinsförderung „Förderung der Akteure“ in unserer Region ausgelobt.

Mit kleinen Förderbeträgen (zwischen 100 und 500 EUR, in Ausnahmefällen können auch höhere Zuschüsse gewährt werden) möchten wir das Zusammenleben der Menschen in der Region positiv bestärken. Ziel ist die Unterstützung von Akteuren bei Veranstaltungen, Ausstellungen, Festen etc. zur Brauchtumspflege und/ oder Förderung des Miteinanders in der Region.

Für diesen Aufruf stehen 5.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung der Akteure wird finanziert aus Eigenmitteln des FöHK. Sie ist eine freiwillige Leistung des FöHK.

Die geförderten Aktivitäten der antragstellenden Vereine sollen über den Veranstaltungskalender des FöHK beworben werden.
Antragsteller verpflichten sich zur öffentlichen Bekanntgabe der Förderung durch die Nutzung der Dachmarke „Lommatzscher Pflege“ in Verbindung mit dem Leitsatz „Wo Werte wachsen.“ in geeigneter Weise.

Anträge für das Jahr 2022 sind an das Büro für Regionalentwicklung zu richten.

 

Frist zur Einreichung:  
28. Februar 2022 (Posteingang)
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege
Nossener Str. 3/5
01623 Lommatzsch

oder per E-Mail:

info@lommatzscher-pflege.de

 

Hinweise und Dokumente zum Download:

https://www.lommatzscher-pflege.de/leader-gebiet/förderung-der-akteure.html

 

Zuwendungsfähig sind Vereine (e.V.s, e.G.s, Kirchen)

Bitte beachten Sie die Zuwendungsrichtlinie des Vereins.

Zuwendungsfähig sind Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. in den Kommunen Diera-Zehren, Hirschstein, Käbschütztal, Klipphausen, Ostrau, Stauchitz, Zschaitz-Ottewig, der Stadt Lommatzsch, den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Leuben-Schleinitz und den ländlichen Ortsteilen der Stadt Riesa.

Zurück