Schriftgröße 100%

Kontrast: 100%

Förderrichtlinie Ehrenamt - Fristverlängerung bis 30.04.2021

Fristverlängerung für die Antragsstellung bis 30.04.2021

Auszug aus der Richtlinie des Landkreises Meißen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt)

Der Landkreis Meißen fördert aus dem Zukunftspaket Sachsen durch das Ehrenamtsbudget Projekte im Landkreis Meißen auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) vom 18.12.2019 in der jeweils gültigen Fassung. Ziele der Förderung sind die Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von Strukturen auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements bei einer gleichmäßigen Förderung des Ehrenamts im Gebiet des Landkreises Meißen…

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können für das Haushaltsjahr 2021 bis 30. April 2021 eingereicht werden.
Die vollständige Richtlinie, das Antragsformular und weitere Formblätter stehen auf der Internetseite des Landkreises bereit: http://www.kreis-meissen.org/14264.html

Bei Rückfragen zur Förderung wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Meißen.

Zurück