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2. Runde AG "Wohnen"

Beteiligungsprozess in der Arbeitsgruppe "Wohnen"

Bild Rückblick AG "Wohnen"
Bild Rückblick AG "Wohnen"

Am Dienstag, den 15. März 2022 hat die Arbeitsgruppe Wohnen zum zweiten Mal getagt. In der digitalen Veranstaltung nahmen unterschiedliche Akteure – u.a. Bürgerinnen und Bürger, lokale Unternehmer, Mitglieder des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege sowie des Büros für Regionalentwicklung teil.

Im ersten Teil der Sitzung wurden anknüpfend an die erste AG-Sitzung zum Thema Wohnen die Ergebnisse der Stärken - Schwächen - Analyse der durch das Deutsche Institut für Stadt und Raum vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde das künftig zur Verfügung stehende Budget präsentiert und ein erster Entwurf wie die Mittel im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie auf die einzelnen Handlungsfelder verteilt werden könnte vorgestellt. Im Handlungsfeld Wohnen wären – so das Deutsche Institut für Stadt und Raum – beispielweise Maßnahmen zur „Um- und Wiedernutzung der ländlichen Bausubstanz“ oder für „Besondere Wohnformen im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, wohnen in Gemeinschaft, auch Miete“ denkbar.

Anknüpfend daran diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe intensiv, welche Ziele im Handlungsfeld Wohnen erreicht werden sollten und welche Maßnahmen mit dem zur Verfügung stehenden Budget umgesetzt werden sollten. Hierbei wurden verschiedene Ansätze vorgeschlagen. Als ein wesentlicher Aspekt wurde die Förderung der Sanierung der ortsbildprägenden, historischen Bausubstanz angesehen. Auch die Möglichkeit, die Schaffung von Wohnraum zur Miete zu fördern, um insbesondere für größere Objekte wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, wurde begrüßt. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, dass innerhalb eines Gebäudes sowohl Wohnraum zur Eigennutzung als auch zur Vermietung geschaffen werden könnte, um die Sanierung und Bewirtschaftung der Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll zu realisieren. Auch wurde darauf verwiesen, Wohnnutzungen mit weiteren Nutzungen – beispielsweise für Gewerbe oder Tourismus – zu kombinieren. Dabei wäre beispielsweise auch die Realisierung von Mehrgenerationenwohnprojekten denkbar. Auch die Realisierung von barrierefreiem Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen wurde hervorgehoben.

Um solche Vorhaben zu finanzieren, wurde deutlich, dass neben der Förderung mit LEADER noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden sollten. Je nach Verfügbarkeit könnten dies beispielsweise Mittel der Denkmalförderung oder der Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen, ggf. auch der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden sein. In Frage kommen aber auch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), beispielsweise um Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz zu finanzieren. In diesen Zusammenhängen wurde auf die standardisierten Einheitskosten hingewiesen, nach denen im Freistaat Sachsen mit LEADER unterstützte Projekte im Wohnungsbau abgerechnet werden.

Abschließend wurden aus verschiedensten Blickwinkeln die Kriterien, nach denen die Projekte zur Förderung ausgewählt werden sollten, besprochen. Diskutiert wurde hier unter anderem, welche Objekte überhaupt gefördert werden sollten. Einigkeit bestand, dass die Sanierung von Gebäuden, die bis zum Zeitpunkt des Jahres 1960 errichtet wurden, gefördert werden sollten. Dagegen wurden hinsichtlich des Umgangs mit Gebäuden, die nach 1990 saniert oder neu errichtet wurden, unterschiedliche Sichtweisen ausgetauscht. Auch wurde das Kriterium, das die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude ihren Wohnsitz bereits in der Lommatzscher Pflege haben müssen, hinterfragt. Mit Blick auf die Umsetzung von Projekten, die einen Beitrag zum Thema Klima- und Ressourcenschutz leisten, wurde kritisiert, dass hier das Kriterium, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen, nicht zweckmäßig wäre, da diese Rechtsvorschrift in jedem Fall einzuhalten ist. In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass beispielweise der Einsatz von nachhaltigen bzw. nahwachsenden Rohstoffen ein Auswahlkriterium darstellen könnte.

Bei Rückfragen zu den Arbeitsgruppen oder allgemeinen Hinweisen zur Strategieerstellung können Sie sich unter team_les@disr-online.de oder 030-616534824 gern an das Team des Deutschen Insti-tuts für Stadt und Raum wenden.

Die Erstellung dieser LEADER-Entwicklungsstrategie wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

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